Bezirksbehörde in Wischau
Fernsprecher Nr. 10, 143 u. 150.
Zahl: V-3554
Wischau, den 5. Januar 1942.
An die Landesbehörde Brünn
Betrifft: Vereinigung der Gemeinden Nosalowitz, Brindlitz und Kretschkowitz mit der Stadt Wischau.
Zur Zahl: 29003/II/2.
Anlagen: 1 Aktenbund.
Die Akten ergänze ich wie folgt:
1) Die neuerlichen Ausserungen der Gemeinden zu der beabsichtigten Vereinigung sind beigeschlossen.
2) Ein Uebersichtsplan ist ebenfalls beigeschlossen. Zu dem Uebersichtsplan bemerke ich, dass dieser älteren Datums ist und dass das Gelänmde zwischen Nosalowitz und Wischau heute grösstenteils verbaut ist. Die Gemeinden Brindlitz und Kretschkowitz haben überhaupt keinen in Erscheinung tretenden Ortsmittelpunkt, sondern sind auf den grossen Platz von Wischau ausgerichtet.
3) Die neue Grenze deckt sich überal mit den bisherigen Katastralgrenzen.
4) Die obenerwähnten Gemeinden hängen überall unmittelbar mit der Gemeinde Wischau baulich zusammen.
5) Die zur Vereinigung beantragten Gemeinden haben eine ausserordentlich ähnliche wirtschaftliche Struktur; Wischau ist eine ausgesprochene landwirtschaftliche Kleinstadt. Die drei übrigen Gemeinden sind Dörfer mit überwiegend landwirtschaftlicher Bevölkerung. Die Arbeiterschaft der wenigen Industrieunternehmungen Wischaus, der Bahnverwaltung, des Truppenübungsplatzes, der Bauunternehmungen usw. rekrutiert sich gleichmässig aus sämtlichen zur Vereinigung beantragten Gemeinden und behält auch dort ihren Wohnsitz.
Soweit die Bevölkerung der Gemeinden Nosalowitz, Brindlitz und Kretschkowitz ihre Erwerbsgrundlage nicht in der Landwirtschaft findet, findet sie diese in Wischau: Die haupsächlichsten Arbeitgeber des weitaus überwiegenden Teiles der nichtlandwirtschaftlichen oder nicht voll in der Landwirtschaft gebundenen Kräfte dieser Gemeinden sind in Wischau. Ich erwähne u.a.: Die Kommandatur des Truppenübungsplatzes, Zuckerfabrik A.-G., Wischau, Fa. Grepl A.-G., Fa. Pazderka, Bahnamt Wischau der B.M.B., Landwirtschaftliche Genossenschaften, Protektoratsämter, sowie zahlreiche gewerbliche insbes. Handelsunternehmen.
Verkehrsmässig hängen die drei erwähnten Gemeinden vollkommen von Wischau ab: Hier ist die einzige Bahnstation und der Ausgangs- und Schnittpunkt sämtlicher Autobuslinien. Wirtschaftlich sind diese Gemeinden seit jeher von Wischau abhängig, sowohl deshalb, weil - wie schon erwähnt - die meisten Erwerbsquellen in Wischau liegen als auch in Beziehung auf die Bedarfsdeckung der Bevölkerung. Wochen- und Jahrmärkte finden nur in Wischau statt. Wischau ist ferner auch das kulturelle Zentrum der zur Eingemeindung beantragten Gemeinden: Nur hier bestehen Kinos, Theater, kulturelle sowie sportliche Veranstaltungen und Einrichtungen. Wischau ist auch Sitz der Pfarrämter der katolischen Kirche und der böhm. mähr. Kirche für diese Gemeinden. Der Friedhof dieser Gemeinden ist in Wischau.
6) Die Entwicklung der Stadt Wischau wird mit Rücksicht darauf, dass sie an einer der wichtigsten Verkehrsstrassen liegt, den gleichen Fortgang nehmen wie die Entwicklung des motorisierten Strassenverkehrs. Vor allem aber steht der Stadt infolge der beiden grossen Garnisonen (Fliegerhorst samt Fliegertechnischen Schule und Truppenübungsplatz) eine bisher nie dagewesene Entwicklung bevor. Ein Blick auf die beiliegende Karte beweist, dass der Raummangel der Stadt mit dieser gewiss zu erwartenden Entwicklung absolut unvereinbar ist.
7. Aufstellungen über das Vermögen aller Gemeinden, über Höhe der Umlagengrundlagen sowie über den Hundertsatz der Umlagen sind beigeschlossen.
8. Die Stellungnahme der Bezirksbehörde deckt sich vollkommen mit der des Herrn Reichsprotektors und des Regierungskommissars der Stadt Wischau. Ich erlaube mir nochmals darauf zu verweisen, dass seitens des Amtes des Herrn Reichsprotektors zu wiederholten Malen der Wunsch geäussert wurde, die Vereinigung der Gemeinden so rasch als möglich durchzuführen.
Die drei zu vereinigenden Gemeinden lehnen lediglich die Vereinigung ab, ohne im einzelnen Einwendungen dagegen vorzubringen. Die Bezirksbehörde kann sich daher mit keinen Einwendungen der Gemeinden beschäftigen.
Im übrigen erlaube ich mir, auf meinen ausführlichen Bericht vom 5. Dezember 1941 zu verweisen und bitte nunmehr um möglichst beschleunigte Vorlage der Akten an das Ministerium des Innern in Prag.
Der Bezirkshauptmann:
Podpis: Dr Bergmann
Razítko:
Landesbehörde in Brünn
Gr. II
G.Z. 000353 - 7. 1. 1942
2 Abt. 161
Blg. 200 g