Bezirksbehörde in Wischau
Fernsprecher Nr. 10, 143 u. 150.
Zahl: V-2677/4
Wischau, den 5. Dezember 1941.
An die Landesbehörde Brünn
Betrifft: Vereinigung der Gemeinden Wischau, Nosalowitz, Kretschkowitz und Brindlitz gemäß der Reg. Vdg. Slg. Nr. 108/40 in der Fassung der Reg. Vdg. Slg. Nr. 394/41.
Anlagen: 4.
Ich lege die Eingabe des Regierungskommissars der Stadt Wischau vor. Die Vereinigung der Gemeinden liegt im dringenden öffentlichen Interesse. Ich befürworte daher den Antrag des Landesbehörde in Brünn vom 12. November 1941 Zahl 16000/153/II/2 anvertrauten Befugnis der Bezirksvertretung und des Bezirksausschusses.
Die Vereinigung beantragt der Herr Regierungskommissar auf Grund ihm wiederholter vom Amte des Herrn Reichsprotektors erteilter Weisungen. Eine rasche Durchführung der Vereinigung entspricht dem Wunsche des Herrn Reichsprotektors.
Im Einvernehmen mit dem Herrn Regierungskommissar der Stadt Wischau ergänze ich seine Eingabe dahin, daß die Bezeichnung der Gemeinde nach Durchführung der Vereinigung "Wischau" sein soll.
Die ablehnenden Äußerungen der Gemeinden Nosalowitz, Kretschkowitz und Brindlitz sind beigeschlossen. Es wird daher zum Zwecke der Beschleunigung des Verfahrens gebeten, von einer nochmaligen Anhörung der Gemeinden im Sinne der eingangs erwähnten Reg. Vdg. abzusehen.
Der Bezirkshauptmann: Dr Bergmann
Podpis
Razítko:
Landesbehörde in Brünn
Zemský úřad v Brně
Gr. II
Sk.
G.Z. 028766 - 7. 12. 1941
Č.j.
Abt. 11441
Odd.
Blg. 6
Př.