Der Bezirkshauptmann in Wischau
Wischau, den 11. Februar 1942.
Zahl: V-344/2
An die Landesbehörde Brünn
Betrifft: Gemeinde Wischau und Dieditz, Vereinigung laut § 2 der mähr. Gemeindeordnung Auflösung der Gemeindevertretung in Dieditz.
Zur Zahl: 27549/II-2.
Ich Berichte, daß der Bescheid der dortigen Behörde Zl. 27549/II vom 5. 12. 1941 betreffend die Auflösung der Gemeindevertretung in Dieditz am 18. 12. 1941 dem Gemeindevorsteher in Dieditz zugestellt wurde.
Den vom Gemeindevorsteher der jew. Gemeinde Dieditz bestätigte Empfangsschein ist beigeschlossen.
Ich bitte um Bekanntgabe, ob und wann dieser Bescheid seine Rechtskraft erlangt hat.
Gleichzeitig berichte ich, daß der dortige Bescheid über die Auflösung der Gemeindevertretung in Dieditz und meine Entscheidung über die Bewilligung der Vereinigung gleichzeitig in beiden Gemeinden in der Zeit vom 22. 12. 1941 bis 6. 1. 1942 öffentlich verlautbart wurde.
Podpis: Dr Bergmann
Razítko: Landesbehörde in Brünn
Gr. II
G.Z. 003528 - 16. 2. 1942
Abt. 1703
Blg.