Koncept
An den Herrn Bezirkshauptmann in Wischau.
Laut Erlass des Ministeriums des Innern in Prag vom 4. 12. 1941, Nr. 36281/1941-9 sind die Akten in obiger Angelegenheit mit Rücksicht auf die Bestimmungen des § 1 der Reg. Vdg. Slg. Nr. 108/1940, in der Fassung der Reg. Vdg. Slg. Nr. 394/1941 folgendermassen zu ergänzen:
1. Allen ......... aus dem Exh. Nr. 29003/41-II/2 bis ...... äussern.
Im Sinne des oberwähnten Erlasses des Ministeriums des Innern ist die Angelegenheit als vordringlich zu behandeln.
Bis 5. Jänner 1941 ist ein Zwischenbericht über den Stand des Ergänzungsverfahrens anher vorzulegen.
Das Ansuchen des Regierungskommissars der Stadt Wischau vom 28. 11. 1941, Z. 9329/I liegt samt Beilagen an. Bemerkt wird jedoch, dass bei Vorlage des ergänzten Bezugsaktes die Urschriften der Aeusserungen der beteiligten Gemeinden und nicht nur unbeglaubigte Abschriften bzw. Uebersetzungen beizuschliessen sind.
Podpisy
Datum: 11. 12. (1941)