6. 12. 1940 - sloučení obcí Dědice, Nosálovice, Brňany a Křečkovice s městem Vyškovem

Abschrift.

Der Regierungskommissar der Stadt Wischau

Wischau, den 6. Dezember 1940.

Betrifft: Vereinigung der Gemeinden Dieditz, Nosalowitz, Brindlitz und Kretschkowitz mit der Stadt Wischau.

An die Bezirksbehörde in Wischau.

Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung und Plannung hat es sich gezeigt, dass das Katastralgebiet der Stadtgemeinde Wischau für eine aufbluhende Stadt zu klein und ein weiteres Ausdehen im Gebiete der Stadt selbst nicht mehr möglich ist. Denn das Katastralausmass der Stadt beträgt nur 680 ha.

Nachdem das Stadtgebiet in diesen geringen Ausmassen für jede Erweiterung und Planung unmöglich ist, ergibt sich die Notwendigkeit, die umliegenden nachbargemeinden mit der Stadt zu vereinen. Es sind dies die Gemeinden Dieditz, Nosalowitz, Kretschkowitz und Brindlitz. Diese emeinden sind schon heute mit der Stadt in jeder Beziehung, hauptsächlich baulich und wirtschaftlich so eng miteinander verbunden, dass auch schon rein äusserlich der Gesamteindruck der einer geschlossenen Gemeinde gegeben ist.

Durch den Platzmangel in der Stadt selbst und durch die enge Verbundenheit der angrenzenden Gemeinden mit der Stadt Wischau ergibt sich die Notwendigkeit, diese Gemeinden in die Stadtplanung, welche die bauliche Entwicklung der Stadt auf Jahrzehnte festlegen wird, mit einzubeziehen. Die unbedingt notwendige Ausrichtung nach einheitlichen Gesichtspunkten kann aber nur in einer geschlossenen Gemeinde und nicht wie bisher in 5 selbständig verwalteten Gemeinden durchgeführt werden.

Wie der Blick auf die beiliegende Karte zeigt, greifen die Katastralgebiete der einzelnen Gemeinden derart ineinander über und sind derart zerrissen, dass bereits von der alten Gemeindevertretung der Plan gefasst wurde, eine Berichtigung der Katastralgrenzen der einzelnen Gemeinden vorzunehmen.

Schliesslich ist es gerade in der heutigen Zeit wichtig, dass kleinere und Kleinstgemeinden, sogenannte Zwerggemeinden verschwinden, nachdem sie keinerlei Daseinsbrechtigung haben und in keiner Weise in der Lage sind, die an sie herangetragenen Aufgaben zu erfüllen, daher eine ständige Belastung und eine Hemmung der Entwicklung bedeuten.

Es ergibt sich daher ganz klar, dass die Eingemeindung aus Gründen des öffentlichen Wohles und aus öffentlichen Rücksichten unbedingt notwendig ist.

Ich habe daher die Frage der Eingemeindung und deren unbedingte Notwendigkeit den Herrn Bürgermeistern der einzelnen Gemeinden in einer Besprechung am 23. 8. 1940 klargelegt. Ich habe ausserdem an die in Betracht kommenden Gemeinden am 7. 9. 1940 schriftliche den Antrag zur Eingemeindung gestellt.

Nachdem im Sinne des § 2 Abs. 2 der mähr. Gemeindeordnung mit den einzelnen Gemeinden verhandelt und ein Uibereinkommen über den Besitz und den Genuss Ihres Eigentums getroffen wurde, hat einzig und allein die Gemeindevertretung Dieditz die Zweckmässigkeit der Vereinigung mit der Stadt Wischau erkannt und am 14. 9. 1940 den Beschluss zur Eingemeindung gefasst während die übrigen 3 Gemeinden Nosalowitz, Brindlitz und Kretschkowitz gegen das Interesse der Gemeinde eine Vereinigung mit der Stadt Wischau abgelehnt haben.

Nach Abschluss dieses Verfahrens wurde bereits im Sinne des § 2 der mähr. Gemeindeordnung um die Genehmigung der Eingemeindung der Gemeinde Dieditz angesucht und wird hier nochmals um beschleunigte Erledigung dieses Antrages gebeten.

Nachdem im Sinne der genannten Bestimmungen eine Vereinigung von Gemeinden wider deren Willen nicht stattfinden darf, andererseits diese Vereinigung, wie aus dem Gesagten klar hervorgeht, von ungeheuerer Wichtigkeit und im öffentlichen Interesse ist, stelle ich den Antrag die angestrebte Vereinigung durch ein besonderes Gesetz herbeiführen zu wollen und die Gemeinden bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes, aus kommunalpolitischen Grunden, unter einheitliche kommissarische Leitung zu stellen.

In der Anlage lege ich einen Plan im Massstabe 1 : 25 000 bei, in welchem die Katastralgebiete der einzelnen Gemeinden sowie das Katastralgebiet nach der Zusammenlegung ersichtlich ist.

Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit bitte ich um beschleunigte Behandlung meines Antrages.